Als Tierarzt bin ich verpflichtet nach der GOT abzurechnen. Die Höhe der einzelnen Posten können varrieren, je nach Aufwand , Schwierigkeit des Krankheitsfalles. Die Gebührenhöhe kann zwischen ein- und dreifachem Satz sein, wobei letzterer im Notfall Anwendung findet. Zusätzlich kommen im Notdienst eine Notdienstgebühr hinzu.
Desweiteren kommen zu den Behandlungsgebühren noch die Hausbesuchspauschale (derzeit 41,06 Euro) plus Anfahrt hinzu.
Die GOT ist unter folgendem Link einsehbar.